Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anlässe Autogrill Schweiz AG, Postfach 2136, 8060 Zürich-Flughafen)


1 Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für die Verträge der Autogrill Schweiz AG am Zürich-Flughafen (nach- folgend ATG genannt) im Zusammenhang mit einem Anlass vor Ort, oder extern.


2 Rechte und Pflflichten ATG

ATG bestätigt die Reservation schriftlich und verpflichtet sich den Anlass gemäss der gewünschten und bestätigten Dienstleistungen durchzuführen. ATG übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses, ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber.


ATG kann ab einem offerierten Betrag von 5‘000 eine Vorauszahlung von 50 % verlangen. No-Shows werden zu 100% in Rechnung gestellt. Es werden keine Rabatte gewährt.


3 Rechte und Pflflichten des Kunden

Der Kunde muss die schriftliche Bestätigung mit seiner Unterschrift und Datum versehen und an ATG zurücksenden,damit ein Vertrag zustande kommt. Die bestätigte Personenzahl dient als Richtzahl und kann bis -10 % angepasst werden.


Die genaue Personenzahl muss bis 2 Arbeitstage* vor Beginn des Anlasses angegeben werden und dient der Rechnungsstellung. Die Rechnung ist innert 30 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen.


4 Catering-Preise

Bei Veranstaltungen die ausserhalb eines ATG-Betriebes, oder in einem Betrieb ohne vorhandene Bedienung,stattfinden, werden Zusatzkosten verrechnet. Dasselbe gilt für einen Austragungsort eines normalerweise nicht bedienten Konzeptes. Die Zusatzkosten werden wie folgt verrechnet:


a. Service- und Küchenmitarbeiter vor Ort, nach Aufwand

- pro Mitarbeiter / Stunde bis 21.30 Uhr 45.00

- pro Mitarbeiter / Stunde ab 21.30 Uhr 56.00


b. Bankettleiter

- pro Mitarbeiter / Stunde bis 21.30 Uhr 56.00

- pro Mitarbeiter / Stunde ab 21.30 Uhr 65.00


c. Bereitstellungspauschale für Tischwäsche, Auf- und Abbau wird je nach Art und Aufwand des Anlasses verrechnet.


d. Abbau ab 21.30 Uhr wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet

- pro Mitarbeiter / Stunde 20.00


e. Mietkonditionen Alter Kontrollturm, Terminal 1

- Raummiete bis 3 Stunden 150.00

- Raummiete bis 6 Stunden 300.00

- Raummiete ganzer Tag 600.00

- Raummiete zweiter Raum +100.00


5 Schäden und Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden einschließlich Folgeschäden, die während des Aufenthaltes durch ihn selber, Beauftragten und Gästen gegenüber ATG, ihren Mitarbeitern oder Dritten verursacht werden. ATG wird von jeglicher Haftung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit vom Kunden durchgeführten Veranstaltungen befreit. ATG haftet nicht für Gegenstände, welche vom Kunden, seinen Beauftragten oder Gästen eingebracht werden. Eine allfällige Versicherung ist Sache des Auftraggebers.


6 Werbung

Zeitungsinserate und sonstige Werbung mit Hinweis auf die ATG bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung der selbigen.


7 Annullierung

Der Anlass kann durch den Kunden bis 5 Arbeitstage* vor dem Anlass kostenlos annulliert werden. Bei späterer Annullierung werden 100% der bestätigten Kosten verrechnet. Bereits entstandene Kosten für spezielle Dienstleistungen und Mobiliar können auch vor dieser Frist verrechnet werden.


ATG behält sich das Recht vor, bei Vorliegen einwer Notfallsituation die Reservierung ohne Schadenersatzverpflichtung zu annullieren. In diesem Fall bemüht sich ATG dem Kunden nach Möglichkeit einen anderen Raum als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Hat die ATG Grund zur Annahme, dass die vom Kunden gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes gefährdet, kann die Veranstaltung entschädigungslos abgesagt werden.


8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Olten/SO vereinbart.



*1 Arbeitstag = 24 Stunden, Montag - Freitag, ohne Feiertage

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